Zwei Beispiele aus der Praxis: der Vermögensaufbau über die Jahre — und die Steuerrückerstattung im ersten Jahr.
Ein Objekt mit 200.000 € Kaufpreis, 2 % Tilgung und 2 % Wertsteigerung pro Jahr — Miete und Steuervorteile tragen den Großteil der Rate, Ihr Eigenanteil bleibt überschaubar.
| Zeitraum | Immobilienwert | Restschuld | Ihr Zuwachs |
|---|---|---|---|
| Nach 10 Jahren | 243.799 € | 150.847 € | 92.952 € |
| Nach 20 Jahren | 297.189 € | 74.514 € | 222.675 € |
| Nach 27 Jahren | 341.377 € | 0 € | 341.377 € |
Unverbindliches Rechenbeispiel. Zur Berechnung der Restschuld wurde ein Annuitätendarlehen mit 4,5 % Zins herangezogen.
Staatlich gefördert werden Investitionen, die Wohnraum schaffen und erhalten. Neben Zins-, Verwaltungs- und Bewirtschaftungskosten lässt sich auch Sanierungsaufwand als Erhaltungsaufwand steuerlich geltend machen.
Das Ergebnis: eine spürbare Rückerstattung am Jahresende — oder per Lohnsteuerermäßigungsantrag monatlich direkt mehr Netto.
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